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Verhaltenstherapie

Alexandra Hildebrandt
Diplom-Psychologin
Kassenärztliche Zulassung

Stöpselgasse 5
90403 Nürnberg

Tel.: 0911-321 64 80

mail@praxis-hildebrandt.de

Telefonsprechzeiten:
Di + Do 12:00-12:30

Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Die Beantragung einer Psychotherapie ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat mit Beihilfe oder privat ohne Beihilfe versichert sind.


Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie sich entschieden haben, dass Sie eine Therapie bei einem bestimmten Therapeuten machen wollen, so wird vom Therapeuten ein Antrag an die Krankenkasse gestellt, zumeist anfangs für 25 Sitzungen (Verhaltenstherapie). Nachdem die 25 Sitzungen aufgebraucht sind, kann die Therapie in mehreren Schritten bei Bedarf weiter verlängert werden, bis zu maximal 80 Sitzungen.
Der Antrag wird in der Regel problemlos bewilligt (Sie haben ein Anrecht auf Psychotherapie als Kassenleistung), wenn in den letzten 2 Jahren keine Therapie für Sie beantragt wurde. Lag die letzte Therapie weniger als zwei Jahre zurück, so muss genau begründet werden, warum noch vor Ablauf der Zweijahresfrist eine erneute Psychotherapie notwendig ist. Zur Zeit werden für Psychotherapie keine Zuzahlungen verlangt.


Privat Versicherte

mit Beihilfe Vom Versicherten müssen bei der Beihilfestelle Antragsunterlagen für Psychotherapie angefordert werden, die meist innerhalb einer Woche zugeschickt werden. Vom Therapeuten wird ein ausführlicher Therapieantrag an die Beihilfe geschickt. Beantragt werden entweder 25 oder 45 Sitzungen (Verlängerung möglich). Bewilligt die Beihilfestelle die Therapie, so schließt sich der private Krankenversicherer in der Regel problemlos an. Zur Sicherheit sollten Sie jedoch zuvor bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachfragen, ob die Kosten für Psychotherapie übernommen werden.
ohne Beihilfe Fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach, ob die Kosten für Psychotherapie übernommen werden (kann je nach Versicherer und Art des Vertrages unterschiedlich sein). Wenn ja, fragen Sie nach, wie viele Sitzungen im Jahr sowie insgesamt maximal bezahlt werden, sowie welches Antragsprozedere von der Kasse gewünscht wird.

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